Covid Massnahmen

Bundesrat dehnt Masken & Zertifikatspflicht aus: Welche Regeln gelten ab dem 3.1.2022
20. Dezember 2021

Ab dem 3.1.2022 bis voraussichtlich dem 24.1.22 gelten die folgenden Regeln für den Unterricht und den Aufenthalt in allen Räumen:

  • Maskenpflicht für Alle ab 16 Jahren.
  • 2G Zertifikatspflicht ab 16 Jahren.

Corona Massnahmen Tanzschule

Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus: Welche Regeln und Ausnahmen gelten?
6. Dezember 2021

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Massnahmen im Bereich der sportlichen und kulturellen Aktivitäten und somit auch für das Training und den Unterricht im Tanz verschärft.

Ab Montag, 6. Dezember 2021 gelten folgende Regeln für das Training und den Unterricht im Tanz:

  • Zertifikatspflicht ab 16 Jahren für Teilnehmer*innen
  • Das Maskentragen ab 12 Jahren ist während der Trainings- und Unterrichtsaktivitäten nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Sofern auf Masken verzichtet wird, müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Ausserhalb der Trainings- und Unterrichtsräumlichkeiten gilt, unabhängig vom Immunstatus, Maskenpflicht. Auch beim Warten während der Stunde gilt Maskenpflicht.
  • Alle Besucher/Eltern unterstehen beim Betreten der Räumlichkeiten der Zertifikats- und Maskenpflicht.

Aktuell ist eine Befristung der Zertifikatspflicht bis am  24. Januar 2022 vorgesehen.   

Folgende Quelleninfos sind vom BASPO:

Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der Zertifikatspflicht?
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Covid-Zertifikat

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.

Müssen von Kindern und Jugendlichen, die in einem Innenraum trainieren und jünger sind als 16 Jahre, ebenfalls Kontaktdaten erhoben werden?
Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Hallen und Innenräumen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch die Kontaktdaten von Personen erfasst werden, die jünger sind als 16 Jahre. Wird bei einer kulturellen und sportlichen Aktivität in einem Innenraum eine Maske getragen, dann müssen die Kontaktdaten von Personen unter 16 Jahren nicht erfasst werden. Die Zertifikatspflicht gilt dagegen nur für Personen, die älter sind als 16 Jahre.

Wir bitten alle Teilnehmer/innen ohne Zertifikat sich bei Sonja Mutter mutter@matchless.ch oder 079 211 31 83 zu melden. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.

Aktuell ist eine Befristung der Zertifikatspflicht bis am  24. Januar 2022 vorgesehen.   

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert